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Mit diesen Definitionen wird man dieser Tage häufig als Bauherr
konfrontiert. Viele denken, das sich dahinter ein 2-Liter-Haus, ein
3-Liter-Haus oder ein 4-Liter-Haus verbirgt (10 kWh entsprechen ca. 1 l
Öl).
Ist das wirklich so bzw. was sagt diese Bezeichnung genau aus?
Mit der Bezeichnung der KfW-40
oder -60 ist der Primärenergie-Kennwert gemeint! D.h., damit ist
Energie gemeint, welche irgendwo irgendwie "erzeugt" werden muss. Es
geht aus dieser Definition nichts über den Heizenergiekennwert hervor,
also wieviel "Liter Heizöl" das Haus verbraucht. Und das ist für den
Bauherrn eine wichtige Aussage, denn die "Heizkosten" wirken sich zur
Zeit und künftig auf die monatliche Belastung aus. Und ist der Preis,
den der Bauherr für ein solches Haus zahlt, preiswert oder nicht?
KfW-Energiesparhaus 40
Ihr KfW-Energiesparhaus 40 muss zwei Kriterien einhalten, die den Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der für jeden Neubau zu erstellen ist. Fragen Sie Ihren Architekten/Planer bzw. den Anbieter Ihres Hauses, ob diese Kriterien eingehalten werden:
Zum einen ist das die Kennziffer, die den Gesamtenergieverbrauch Ihres Gebäudes zum Ausdruck bringt, und zwar der Glossar anzeigenJahres-Primärenergiebedarf (Qp), der nach EnEV (Energie-Einsparverordnung) nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen darf und zum anderen die Anforderung an die Qualität der thermischen Hülle Ihres Neubaus: Hier muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Glossar anzeigenTransmissionswärmeverlust (Ht') den in der
EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45 % unterschreiten.
KfW-Energiesparhaus 60
Die Anforderungen für ein KfW-Energiesparhaus 60 verwenden die gleichen Kennziffern wie beim KfW-Energiesparhaus 40, jedoch sind die Anforderungen weniger streng:
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nach der EnEV darf nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 %.
Diese Definition ist wichtig für den Primärenergiebedarf, wie soll der Bauherr erkennen, ob er ein gutes Energiesparhaus hat oder nicht?
Hier kann man leicht in die Trickkiste greifen, und die erforderliche Energie mit Holz bzw. Holzpellets oder Wärmepumpen mit theoretisch guten Werten bereit stellen.
Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel, welches die Anforderung an ein
KfW-40-Darlehen erfüllt, aber des Heizenergiekennwertes lediglich den
gesetzlichen (EnEV) Mindestanforderungen (~ 7 l) entspricht! Wenn man
dieses Beispiel mit Öl, Gas oder Strom "beheizen" würde, so würden die
Anforderungen nicht mehr reichen! Zur Ermittlung des
Primärenergiebedarfs wird der Energiebedarf eines Gebäudes mit dem
Primärenergiefaktor multipliziert. Bei Holz beträgt dieser Faktor nur
0,2, bei Heizöl und Gas 1,1, bei Strom ~3. Das bedeutet: Ein mit Holz
beheiztes Haus hat einen viel niedrigeren Primärenergiebedarf als
eines, das mit Öl oder gar mit Strom beheizt wird bei gleichem
Heizenergieverbrauch.
In der Datei "PHPP Nachweis KfW-40.pdf" sehen Sie, das der Primärenergie-Kennwert bei 13,1 kWh/(m²a) liegt, und in der Datei "PHPP Nachweis KfW-40_ HT.pdf" liegt der spez. Transmissionswärmeverlust (HT = 0,25 W/m²K) 45% unter dem geforderten Wert (HT = 0,46 W/m²K)!
Was für ein Haus liegt dieser Berechnung zugrunde?
Es ist ein Standardhaus mit folgenden Komponenten:
es fordert! (u-Wert = Wärmedämmwert)
Fazit:
Der KfW-40-Standard wird also bei
Mogelpackungen nur durch Verwendung einer Holzheizung oder Wärmepumpe
mit theoretisch guten Werten erreicht, der Verbrauch ist aber genauso
groß wie bei einem Standardgebäude. Die Heizkosten sind zu hoch, und
die Mehrinvestition für ein vermeindliches Energiesparhaus hat sich
nicht gelohnt!
Was geschieht in diesen Fällen, wenn Sie sich als Bauherr später bei der Baufirma über diesen Punkt beschweren?
In der Regel gar nichts, denn der Gesetzgeber und die KfW verpflichtet
den Erbauer eines KfW-Hauses nicht zum Nachweis dieser Werte. Es werden
lediglich die oben genannten Kriterien verlangt.
quelle: pb passivbau
1.
Berechnungsgrundlagen für den Bauantrag:
Im
Jahres-Primärenergiebedarf sind der Jahresheizwärmebedarf, der
Nettowarmwasser-bedarf, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der
Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der
Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Der Jahres-Primärenergiebedarf QP ist nach der Energieeinsparverordnung vom 16.
November 2001 (BGBl. I S. 3085) zu ermitteln.
Für die Flächenberechnung gilt für die KfW-Energiesparhäuser 40 oder 60
die Gebäudenutzfläche AN nach der Energieeinsparverordnung.
AN =
0,32 Ve
AN =
Gebäudenutzfläche
Ve =
beheiztes Gebäudevolumen
2. KfW-Energiesparhaus 60
Jahres-Primärenergiebedarf
bis zu 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN
Vorhandener Transmissionswärmeverlust max. 70% von Zulässig
Dieser niedrige Energiebedarf ist zum Beispiel durch Kombinationen folgender
Maßnahmen zu erreichen:
ü hochwärmedämmende
Ziegelwände zwischen 36,5 und 49,5 cm
ü Hoch gedämmtes Dach
und hoch gedämmte oberste Geschossdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss
ü Gedämmte
Kellerdecke
ü Zweischeiben- oder
Dreischeiben-Wärmeschutzglas mit wärmedämmenden Fensterrahmen
ü Vermeidung von
Wärmebrücken (Bauteile, die Wärme nach außen transportieren können
ü Lüftungsanlage,
kontrollierte Lüftung mit ca. 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft
ü Hohe
Luftdichtigkeit des Gebäudes
ü Thermische
Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung, evtl. auch der Heizung
ü Energieeffiziente
elektrische Antriebe für die Haustechnik
ü Energieeffiziente
Heizungsanlage, Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, Holzheizung.
3. KfW-Energiesparhaus
40
Jahres-Primärenergiebedarf
bis zu 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche AN
Vorhandener Transmissionswärmeverlust max. 55% von Zulässig
Dieser äußerst niedrige Energieverbrauch ist zum Beispiel durch Kombination
folgender Maßnahmen zu erreichen:
ü hochwärmedämmende
Ziegelwände zwischen 42,5 und 49,5 cm
ü Hoch gedämmtes Dach
und hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss
ü Gedämmte
Kellerdecke
ü Dreischeiben-Wärmeschutzglas,
hoch wärmedämmender Fensterrahmen
ü Vollständige
Vermeidung von Wärmebrücken
ü Lüftungsanlage,
kontrollierte Lüftung mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft
ü Luftdichtigkeit des
Gebäudes, Erdwärmetauscher
ü Thermische
Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung, Aufheizung der Zuluft
aus dem Solarspeicher
ü Energieeffiziente
elektrische Antriebe der Haustechnik
ü Energieeffiziente
Heizung, evtl. Zusatzheizung für die Zugluft
Sie haben noch weitere Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie mit uns, wir beantworten Ihre Fragen gerne!
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