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Der Energieausweis: Fragen und Antworten
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Mit dem Energieausweis Gebäude und Wohnungen vergleichen
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Was ist der Energieausweis? Der Ausweis zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes in Bezug auf Heizung und Warmwasserbereitung.
Warum gibt es den Ausweis? Erstens
sollen Mieter oder Käufer eines Objekts auf einfache Weise erkennen,
mit welchen Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu rechnen haben und
können so Wohnobjekte miteinander vergleichen. Zweitens soll der
Ausweis den Vermietern und Verkäufern eines Objekts einen Anreiz zur
Sanierung geben, denn die Werte im Ausweis können Kauf- und
Mietentscheidungen beeinflussen.
Wer braucht den Energieausweis? Alle
Vermieter und Verkäufer von Wohnungen und Gebäuden müssen bei
Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis auf Anfrage vorlegen. Bei
bestehenden Vertragsverhältnissen ist dies nicht notwendig. Eigentümer,
die weder verkaufen noch vermieten, benötigen keinen Ausweis. Dasselbe
gilt für Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden mit weniger als
50qm Nutzfläche.
Ab wann muss der Ausweis vorgelegt werden? Wenn
das Baujahr vor 1965 liegt, muss ab dem 1. Juli 2008 ein Ausweis
vorliegen. Für Gebäude, die jünger sind, muss erst ab dem 1. Januar
2009 ein Energieausweis vorhanden sein. Warten lohnt sich nicht immer:
Die Wahlfreiheit zwischen den unterschiedlichen Ausweisen gibt es nur
bis zum 1. Oktober 2008!
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Beispiel für einen Energieausweis (Abbildung: dena)
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Welche Ausweise gibt es? Verbrauchsausweise: (günstiger, aber weniger aussagefähig) Der
"kleine" Ausweis wird auf Basis der letzten Verbrauchsdaten ermittelt.
Der Eigentümer muss also nur die Verbrauchswerte der letzen drei Jahre
angeben. Bereinigt um Leerstände und Witterungseinflüsse berechnet eine
Software die Daten für den Ausweis. Sowohl Vermieter als auch neue
Mieter sollten diesen Ausweis mit Vorsicht genießen, denn er gibt keine
Auskunft über das Gebäude, sondern über den Energieverbrauch der
letzten Bewohner. Z. B. bescheinigt ein verschwenderischer Vormieter
eine schlechte Energieeffizienz.
Bedarfsausweise: (teurer, aber genauer) Auf
Basis der objektiven Gebäudeeigenschaften (Wanddicke, Dämmung,
Heizsystem, Fenster, ...) wird der durschnittliche Energieverbrauch
berechnet. Zur Ermittlung der Daten gibt es zwei Möglichkeiten: Der
Eigentümer gibt ausführliche Details über die Beschaffenheit des
Gebäudes und dessen Heizsystem selbst an oder ein Fachmann wird zur
Begutachtung herangezogen. Zu empfehlen ist jedoch die 2. Variante, da
bei unvollständigen oder falschen Angaben hohe Bußgelder drohen.
Gibt es Strafen, Bußgelder? Ja,
wer als Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Verkäufer einen
Ausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein
Bußgeld bis zu 15.000 Euro. Des Weiteren kann bei Falschangaben ein
Käufer von einem Kauf zurücktreten und angefallene Kosten auf den
Verkäufer abwälzen.
Sind bereits ausgestellte Ausweise weiterhin gültig? Ja, wenn Sie gemäß der "alten" EnEV ausgestellt wurden, gelten sie 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Können Kosten abgesetzt oder auf Mieter umgelegt werden? Kosten
können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es
ist aber nicht möglich die Kosten des Ausweises auf die Mieter
umzulegen, da es sich nicht um Betriebskosten handelt.
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